Heizungswartung wann?
Wartung der Heizungsanlage wann?
Jedes Jahr aufs neue stellt sich die Frage, wann der beste Zeitpunkt zur Wartung einer Heizung ist.
Ob Eigenheim oder vermietetes Objekt, ob Gas, Öl, Solar oder Pellets. Gleich was für eine Heizungsanlage es ist: Es gibt kein richtig oder falsch.
In der Regel deutlich vor Beginn der Heizperiode oder im Anschluss der Heizperiode macht eine Heizungswartung Sinn.
Bevor die Tage kalt und ungemütlich werden, empfiehlt sich die Wartung Ihrer Heizung.
Egal mit was sie heizen – Öl, Gas oder Holz – damit Sie beruhigt in den Herbst und Winter gehen können, empfiehlt sich eine Wartung.
Die Anschaffung von Brennmaterial, Pellets oder Öl, ist deutlich vor der Heizperiode sinnvoll.
Aber auch nach der kalten Jahreszeit, wenn man sich eigentlich freut keine Heizung mehr zu benötigen,
kann die Reinigung und Wartung der Heizungsanlagen vorgenommen werden.
Es spricht nämlich nichts dagegen die Wartung und Reinigung Ihrer Heizungsanlagen im Sommer vornehmen zu lassen.
Einmal jährlich sollte diese aber auf jeden Fall vorgenommen werden.
Soll ich einen Wartungsvertrag abschließen?
Es ist durchaus sinnvoll einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Haben Sie einen Wartungsvertrag abgeschlossen, wird Ihr Heizungsinstallateur Sie rechtzeitig informieren und einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Sollten Sie keinen Wartungsvertrag abgeschlossen haben und sich jährlich aufs neue um einen Heizungsbetrieb bemühen, bitte nicht erst im November anfragen.
Ab Oktober ist sozusagen Wartungshochsaison. Sie müssen mit langen Wartezeiten oder Absagen rechnen. Wenn Sie nicht gebunden sind, empfiehlt sich eine Anfrage deutlich vor oder nach der Heizperiode. Von März bis Ende August/September.
Für eine fachmännische Wartung durch einen kompetenten Anlagenmechaniker der Heizungs-, Sanitär-, und Klimatechnik , planen Sie eine bis eineinhalb Stunden Zeit ein.
Ihre Ölfeuerungsanlage, Ihre Gastherme, Ihr Gasbrennwertgerät oder womit auch immer Sie heizen, Ihre Heizungsanlage wird es Ihnen danken.
Garantieerhaltung
Bitte bedenken Sie in jedem Fall, dass bei nicht jährlich gewarteten Heizungsanlagen der Hersteller ggf. Garantiefälle nicht akzeptieren könnte.